Der Waldsee
Der Waldsee ist vor mehr als hundert Jahren durch Abgrabungen eines ehemaligen Fenns zwecks Grundwasserabsenkung im Rahmen der Bautätigkeiten in der Umgebung entstanden. Er hat eine Größe von etwa 2,5 ha bei einer Länge von ca. 530 Meter und liegt inmitten eines urbanen Gebietes in Zehlendorf im Südwesten Berlins.
Der See dient als sogenannter Vorfluter für die regionale Straßenentwässerung der umliegenden Straßen. Es gibt drei Regenwassereinleitstellen, durch die ein Einzugsgebiet von insgesamt ca. 61 ha in den Waldsee entwässert wird (Argentinische Allee 6 mit 35 ha Einzugsgebiet, Fischerhüttenstraße 86 – 88 mit 17,9 ha und Goethestraße 15 – 17 mit 8 ha) sowie eine unterirdische Verbindung zum nördlich gelegenen Vierling, der seinerseits zur Aufnahme von Niederschlagsabläufen dient.
In trockenen Zeiten, wenn nicht in ausreichendem Maße Regenwasser zugeführt wird, erhält der Waldsee über eine Einleitstelle am Erdmann-Gräser-Weg zusätzliches Frischwasser aus dem Schlachtensee. Nach Angaben der Berliner Wasserbetriebe sind dies jährlich zwischen 50.000 und 100.000 Kubikmeter. Das Pumpwerk am Wolfsschluchtgraben (Verbindungsstück zwischen Schlachtensee und Krumme Lanke) ist Wasserstand abhängig gesteuert: bei einem Waldsee Wasserstand von 35,48 m+NN schaltet die Pumpe ein und bei 35,55 m+NN aus. Der normale Waldseepegel liegt zwischen 35,50 und 35,70 m+NN. Der Pegelstand wird elektronisch von den Berliner Wasserbetrieben überwacht.
Ein Anstauen des Wassers im Waldsee ist in Ausnahmefällen für eine möglichst kurze Zeit bis 36,30 m über Null möglich (Grundbucheintragungen). Der Bezirk Zehlendorf ist beim Überschreiten dieses Wertes für ein Absenken des Wasserpegels verantwortlich. Der Waldsee verfügt zu diesem Zweck zwar über einen Entlastungskanal in den Schlachtensee, der jedoch 1988 geschlossen wurde, um die Wasserqualitäten zwischen Waldsee und Schlachtensee nicht zu vermischen.
In den Jahren 2007 und 2017 kam es wegen starker Regenereignisse und fehlender automatischer Entlastung deshalb zu jeweils mehrwöchigen Hochwasserständen am Waldsee, die zu teilweise hohen Schäden an einigen Anliegergrundstücken und -häusern führten. In beiden Jahren hat das Bezirksamt zu spät und erst nach beharrlichem Druck durch die Anlieger reagiert und schließlich veranlasst, dass durch externe Pumpen Wasser aus dem Waldsee in den Schlachtensee abgeleitet wurde. Ab Mitte 2020 hat der Bezirk die Berliner Wasserbetriebe dazu verpflichtet, bei Starkregen den Pegelstand von 36,30 m+NN nicht zu überschreiten und bereits ab einem Pegelstand von 36,10 m+NN durch geeignete Maßnahmen eine Ableitung des Überschusswassers sicherzustellen. d.h. der vorhandene Überlaufkanal zum Schlachtensee wird wieder aktiviert werden, um so einen Notüberlauf zu schaffen.
Das Niederschlagswasser aus der Straßenentwässerung gelangt ungereinigt in den Waldsee. Soweit es Vorreinigungsanlagen gibt (an der Einleitstelle Argentinische Allee), ist dies ein Absetzbecken in Form eines Kammerbauwerkes, dass lediglich groben Dreck, Sand, Steine u. ä. auffangen. Feinsedimente und sonstige in Straßenabwässer enthaltene Nähr- und Schadstoffe werden nicht aufgefangen. Die Nährstoffe führen zu einer starken Überdüngung des Gewässers, was sich durch Verschlammung und Gestank insbesondere im Einlaufbereich Argentinische Allee negativ bemerkbar macht.
Rechtliche Parameter: Der Waldsee ist ein sog. Stehendes Gewässer 2. Ordnung. Gewässereigentümer ist das Land Berlin. Aufgrund der Aufgabenverlagerung der Zuständigkeiten für die stehenden Gewässer 2. Ordnung von der Senats- auf die Bezirksverwaltung ist seit dem 1. Januar 2001 das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf (Fachvermögen des Grünflächenamts) für die Unterhaltung des Waldsees zuständig. Zuständige Ordnungsbehörde für die Zulassung und Überwachung der Gewässerbenutzungen und damit die Einhaltung der Anforderungen an die Reinhaltung des Waldsees ist das Umweltamt Steglitz-Zehlendorf als untere Wasserbehörde. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) planen, bauen, betreiben, unterhalten und verwalten im Auftrag des Landes Berlin die Regenentwässerungsanlagen, d.h. sämtliche Einleitbauwerke inklusive Regenwasserbehandlungsanlagen und Auffangbecken. Grundlage hierfür ist der Rahmenvertrag über die Straßenentwässerung zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben vom 1. Juli 1999. Laut Rahmenvertrag liegt die Kostentragungspflicht für alle Maßnahmen der BWB beim Land Berlin.